Die Vorteile des Dienstrad Leasings

Günstig zum eigenen Traum e-Mountainbike

Eine echte Win-Win-Situation: Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber können von einem Dienstrad profitieren. Arbeitnehmer können entspannt zur Arbeit düsen und haben die sportliche Betätigung direkt mit abgehakt. Gleichzeitig werden im Gegensatz zum Dienstwagen auch Umwelt und Geldbeutel geschont. Für den Arbeitgeber ist es wiederum eine einfache und umweltschonende Möglichkeit, die Attraktivität des Unternehmens in Bezug auf Mitarbeiter-Benefits zu erhöhen. Ein Dienstrad gilt als geldwerter Vorteil und wird daher geringer besteuert. Auch e-Mountainbikes können über ein Dienstrad Leasing erworben werden. Sie bieten dir die Möglichkeit, galant am morgendlichen Stau vorbeizuziehen und nach der Arbeit noch eine spaßige Runde auf dem Trail zu drehen.

Inhaltsverzeichnis

Voraussichtliche Lesedauer: 5 Minuten

Mit dem e-Mountainbike zur Arbeit

Wer mit dem e-Bike zur Arbeit fährt und den Autositz durch einen Fahrradsattel eintauscht, kann von vielen Vorteilen profitieren. Im Gegensatz zum PKW bist du nicht nur nachhaltiger und günstiger unterwegs, sondern kommst in den meisten Fällen auch schneller durch den Straßenverkehr. Mit der praktischen Alternative zum Auto kannst du dem Stau deinen Rücken zukehren und auf direktem Wege an den stehenden Autos vorbeiziehen. Der Vorteil des e-MTBs: Nach getaner Arbeit kannst du dich direkt wieder in den Sattel schwingen und dich auf den nahegelegenen Trails auspowern. Zeitgleich hast du mit einem e-MTB die Garantie, auch unwegsame Strecken, Schotter und steilere Anstiege meistern zu können – egal, wie sich dein Arbeitsweg gestaltet.
So trägst du auf deinem Arbeitsweg auch noch zu einem geringeren CO2-Ausstoß bei – und das ist heute wichtiger denn je. Doch nicht jeder kann sich die Anschaffung seines Traum e-Mountainbikes so einfach leisten. Vorhang auf für das Dienstrad Leasing!

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Was ist das Dienstrad Leasing?

Ein Traum wird wahr: Beim Dienstrad Leasing übernimmt dein Arbeitgeber die Arbeit für dich: Er least ein (e-)Bike, während du die Leasingrate über eine Entgeltumwandlung zurückzahlst. Diese Rate wird ganz einfach von deinem Bruttogehalt einbehalten. Somit ergeben sich für dich steuerliche Vorteile: Da das Bruttogehalt reduziert wird, zahlst du wiederum weniger Lohnsteuer und Sozialversicherungen. Sofern dein Arbeitgeber vorsteuerabzugsberechtigt ist, sparst du außerdem die Mehrwertsteuer. Einziger kleiner Nachteil ist, dass du zeitgleich weniger in die Sozialkassen einzahlst. Die Auswirkungen sind jedoch sehr gering und zeitlich auf die Dauer des Leasing (36 Monate) befristet. Dank des Dienstrad Leasings kannst du etwa 30 bis 40 Prozent im Vergleich zur privaten Anschaffung eines e-Bikes sparen.

Was bedeutet “geldwerter Vorteil”?

Ein Dienstrad zählt als geldwerter Vorteil, da es einen Naturlohn bzw. einen Sachbezug darstellt und damit keine Einnahme in Form von Geld ist. Ein solcher Sachbezug ist beispielsweise auch der Dienstwagen, der häufig privat genutzt werden darf.

Seit 2012 fallen auch e-Bikes und Fahrräder in die Kategorie des geldwerten Vorteils und können steuerlich abgesetzt werden. Wird das geleaste e-Bike auch privat genutzt, wird es zum geldwerten Vorteil und du musst den entstandenen geldwerten Vorteil versteuern. Wichtig: Ob eine private Verwendung gestattet ist, sollte im Überlassungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer festgehalten werden. Beteiligt sich der Arbeitnehmer an den Kosten durch eine Gehaltsumwandlung, muss er seit 2020 lediglich 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises (UVP-Wert) des e-Bikes versteuern. Dies gilt nicht, wenn du das Dienstrad ausschließlich für berufliche Zwecke nutzen darfst, beispielsweise für Dienstreisen, egal, ob lang oder kurz. Ohne die Erlaubnis zur privaten Nutzung entsteht schließlich kein geldwerter Vorteil für dich. Ergo musst du das vom Arbeitgeber geleaste e-Bike auch nicht versteuern.

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Die null Prozent-Regelung – auch für Selbstständige!

Übernimmt dein Arbeitgeber die Leasingrate des e-Bikes vollständig im Rahmen eines Gehaltsextras, gilt seit 2019 gilt die null Prozent-Regelung. Das heißt für dich, dass die Versteuerung des geldwerten Vorteils wegfällt und du vollständig kosten- bzw. steuerfrei fahren kannst. Diese Regelung gilt bis zum 31. Dezember 2030 auch für Selbstständige.

Die mit dem Dienstrad zurückgelegten Kilometer können weiterhin in der Steuererklärung mittels Entfernungspauschale steuermindernd geltend gemacht werden. Eine Ausnahme stellen hier allerdings Speed-Pedelecs dar, also e-Bikes, die mit einer Motorunterstützung bis 45 Kilometer pro Stunden daherkommen. Sie zählen zu den Kleinkrafträdern, sodass du monatlich 0,03 Prozent pro Kilometer vom UVP versteuern musst.

Weitere Vorteile des Dienstrad Leasings

Neben der Ersparnis von 30 bis 40 Prozent gegenüber einem Privatkauf profitierst du auch von einem Rundum-Sorglos-Paket, denn verschiedene Versicherung und entsprechender Werkstatt-Service sind oftmals bereits im Leasingpaket enthalten. Außerdem musst du die Kosten nicht auf einen Schlag tragen, sondern kannst sie mittels Raten über Monate hinweg portionieren.

Neben den finanziellen Vorteilen hast du mit einem Dienstrad auch mehr Zeit zur Verfügung, da die nervige Parkplatzsuche und langer Stau entfallen. Gleichzeitig schlägst du zwei Fliegen mit einer Klappe, denn mit dem passenden e-Mountainbike als Dienstrad stärkst du außerdem dein Herz-Kreislaufsystem, weil du dich regelmäßig bewegst und an der frischen Luft unterwegs bist – auch über den Arbeitsweg hinaus.

In der Regel wird dir alle drei Jahre ein neues Dienstrad zur Verfügung gestellt. Optional kannst du dir gegen Ende des Leasingsvertrags ein Übernahmeangebot ausstellen lassen.

e-Biker mit Rucksack und Helm fährt aus Garage auf eine Straße

Wie viel spare ich mit einem Dienstrad?

Die monatlichen Kosten eines Jobbikes inklusive des geldwerten Vorteils kannst du dir über entsprechende Ersparnisrechner anzeigen lassen. Mit dem Leasing Ersparnisrechner von dein-jobbike kannst du beispielsweise deine Ersparnis und die Monatsraten kinderleicht errechnen: www.dein-jobbike.de/leasing-rechner

Du hast noch Fragen zu e-Bike Leasing über deinen Arbeitgeber, siehst dich aber schon freudestrahlend auf dem e-Mountainbike zur Arbeit düsen? Dann wende dich an die Leasing Experten deines Vertrauens!